Art. 1 Abs. 2 32023D2420BESCHLUSS (EU) 2023/2420 DES RATES vom 24. Oktober 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung der Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft beziehungsweise dem Fürstentum Liechtenstein andererseits über die Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, um es diesen Ländern zu ermöglichen, sich an der Asylagentur der Europäischen Union zu beteiligen
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32023D2702BESCHLUSS (EU) 2023/2702 DES RATES vom 23. November 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Sicherheitsverfahren für den Start von Galileo-Satelliten vom Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten aus
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32023D2756BESCHLUSS (EU) 2023/2756 DES RATES vom 4. Dezember 2023 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Staat Israel über ein Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32023D2446BESCHLUSS (EU) 2023/2446 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Volksrepublik Bangladesch über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32024D3226BESCHLUSS (EU) 2024/3226 DES RATES vom 16. Dezember 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf ein Abkommen über die Festlegung von Regeln für die Teilnahme des Königreichs Norwegen an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu staatlichen Diensten
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.