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Mit dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei wird eine Handelsregelung für Agrarerzeugnisse festgelegt. Das Protokoll 2 zu dem Beschluss enthält Einzelheiten zu der Präferenzregelung für die Einfuhr von Agrarerzeugnissen mit Ursprung in der Union in die Türkei, einschließlich der Präferenzregelung für die Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch.
Mit dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei wird die Präferenzregelung für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen der Union und der Türkei…
Mit dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrates EG-Türkei wurde für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Türkei in die Union…
Gemäß dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrates EG-Türkei sollen die Handelspräferenzen bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der…
Die Union und die Türkei haben Konsultationen geführt und vereinbart, die Präferenzregelung für die Einfuhr von Rindfleisch mit Ursprung in der Union in die…
Die Union und die Türkei haben Konsultationen geführt und vereinbart, die Präferenzregelung für die Einfuhr von Rindfleisch mit Ursprung in der Union in die…
Mit dem Beschluss Nr. 2/2006 vom 17. Oktober 2006 hat der Assoziationsrat EG-Türkei die Änderung der Protokolle 1 und 2 zum Beschluss Nr. 1/98 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.