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In Bezug auf den Gegenstand der vorgeschlagenen Initiative können Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge erlassen werden: — zur Festlegung der für die Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik erforderlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Artikels 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); — zur Festlegung des Rahmens für die Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik auf der Grundlage des Artikels 207 Absatz 2 AEUV.
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge können erlassen werden — zur Festlegung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte sowie der anderen…
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge können erlassen werden, — um auf der Grundlage von Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge können erlassen werden — zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die…
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge können erlassen werden a) im Einklang mit Artikel 177 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union…
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge können erlassen werden: — zur Festlegung der Kontrollen, denen Personen beim Überschreiten der Außengrenzen…
Die Kommission ist befugt, in den folgenden Bereichen Vorschläge für Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge vorzulegen: — Maßnahmen zur Erhaltung, zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.