Erwägungsgrund 6 32019D0023
Die EZB hat als zuständige Behörde jedes Jahr eine erhebliche Anzahl von Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten zu erlassen. Zur Erleichterung der Beschlussfassung ist ein Ermächtigungsbeschluss zum Erlass solcher, regelmäßig von der EZB zu fassender Beschlüsse erforderlich, bei denen nur ein begrenzter Ermessensspielraum besteht. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Übertragung von Befugnissen als notwendig angesehen, um einer Institution zu ermöglichen, eine beträchtliche Anzahl von Entscheidungen zu treffen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ebenso hat der Gerichtshof die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit des Entscheidungsorgans als eine jedem institutionellen System innewohnende Notwendigkeit anerkannt.