Art. 15 32019D0004
Übergangsbestimmung
Dieser Beschluss gilt nicht in Fällen, in denen der Antrag auf Genehmigung einer der in Artikel 3 Absatz 1 genannten Tätigkeiten der EZB vor Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses vorgelegt wurde.
Dieser Beschluss gilt nicht in Fällen, in denen der Antrag auf Genehmigung einer der in Artikel 3 Absatz 1 genannten Tätigkeiten der EZB vor Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses vorgelegt wurde.