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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine Methodik für die Verteilung der Kosten entwickelt, die den Antragstellern und der EZB im Rahmen der internen administrativen Überprüfung von Beschlüssen der EZB durch den administrativen Überprüfungsausschuss gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 entstehen. Diese Methodik sollte in die Vorschriften über die Arbeitsweise des administrativen Überprüfungsausschusses aufgenommen werden.
Die EZB richtet einen administrativen Überprüfungsausschuss ein, der eine interne administrative Überprüfung der Beschlüsse vornimmt, die die EZB im Rahmen der…
Die EZB sollte vorsehen, dass natürliche und juristische Personen die Überprüfung von an sie gerichteten oder sie direkt individuell betreffenden Beschlüssen…
Aufsichtsbeschlüsse der EZB können im Einklang mit Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und entsprechend der im Beschluss EZB/2014/16 der Europäischen…
„ANHANG Methodik für die Verteilung der Kosten der Überprüfung, die den Antragstellern und der Europäischen Zentralbank im Rahmen der Überprüfung von…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates wurde ein Aufsichtsgremium als internes Organ der EZB zur Planung und Ausführung der der EZB im Zusammenhang…
Aufsichtsbeschlüsse der EZB können gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und der im Beschluss EZB/2014/16 vorgesehenen Regelung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.