Erwägungsgrund 2 32019D0292
Der Generalsekretär kann im Namen des Generalsekretariats des Rates Verwaltungsvereinbarungen über Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen schließen.
Der Generalsekretär kann im Namen des Generalsekretariats des Rates Verwaltungsvereinbarungen über Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen schließen.