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Der Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 377/2004vom 16. Mai 2018 zielt zwar darauf ab, die Koordinierung zu verbessern und den Einsatz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen, einschließlich der neuen europäischen Verbindungsbeamten in Drittstaaten, zu optimieren, um besser auf die Prioritäten der EU im Bereich der Migration reagieren zu können, weicht jedoch hinsichtlich des konkreten Zusammenwirkens mit den anderen Teilen des Schengen-Besitzstands nicht von der Art der geltenden Verordnung (EG) Nr. 377/2004 ab.
Ziel der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 ist der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den in Drittstaaten entsandten Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen…
Aufbauend auf der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 soll mit der vorliegenden Verordnung insbesondere durch Einrichtung eines Mechanismus, mit dessen Hilfe die…
Der Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 kann daher, ebenso wie die aktuelle Verordnung (EG) Nr. 377/2004, als eine eigenständige…
Ziel dieser Verordnung ist es, für eine bessere Koordinierung zu sorgen und den Rückgriff auf das Netz von Verbindungsbeamten zu verbessern, die von den…
Die von den Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen gesammelten Informationen sollten die technische und operative Umsetzung der in der Verordnung (EU)…
Die Entsendung der derzeitigen europäischen Verbindungsbeamten für Migration in die wichtigsten Herkunfts- und Transitdrittländern wie sie in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.