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Ziel der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 ist der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den in Drittstaaten entsandten Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen insbesondere durch Einführung einer Verpflichtung, lokale oder regionale Netze von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen einzurichten, sowie durch Förderung der Nutzung eines speziellen E-Tools für den regelmäßigen Austausch von Informationen innerhalb der lokalen Netze und durch Einrichtung einer Berichterstattung über die Tätigkeiten der Netze von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen durch halbjährliche Berichte des Vorsitzes, ohne jedoch die Nutzung operativer Systeme oder ein direktes Zusammenwirken mit Bestimmungen anderer Rechtsinstrumente vorzuschreiben, die Teil des Schengen-Besitzstands sind.
Der Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 377/2004vom 16. Mai 2018 zielt zwar darauf ab, die Koordinierung zu verbessern und den Einsatz von…
Aufbauend auf der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 soll mit der vorliegenden Verordnung insbesondere durch Einrichtung eines Mechanismus, mit dessen Hilfe die…
Ziel dieser Verordnung ist es, für eine bessere Koordinierung zu sorgen und den Rückgriff auf das Netz von Verbindungsbeamten zu verbessern, die von den…
Die von den Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen gesammelten Informationen sollten die technische und operative Umsetzung der in der Verordnung (EU)…
Diese Verordnung enthält Bestimmungen, mit denen die Zusammenarbeit und Koordinierung der von den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Agenturen der Union in…
Die verfügbaren Ressourcen der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten genutzt werden können, um die Tätigkeiten eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.