Erwägungsgrund 14 32019D0306
Österreich sollte daher ermächtigt werden, seine Erklärung über die Annahme des Beitritts von Ecuador und der Ukraine zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses zu hinterlegen. Die anderen Mitgliedstaaten der Union, die den Beitritt von Ecuador und der Ukraine zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen haben, sollten keine neuen Erklärungen über die Annahme hinterlegen, da die vorhandenen Erklärungen völkerrechtlich weiterhin gelten.