Erwägungsgrund 7 32019D0306
Gemäß dem Haager Übereinkommen von 1980 gilt dieses zwischen dem beitretenden Staat und den Vertragsstaaten, die den Beitritt angenommen haben.
Gemäß dem Haager Übereinkommen von 1980 gilt dieses zwischen dem beitretenden Staat und den Vertragsstaaten, die den Beitritt angenommen haben.