Erwägungsgrund 13 32019D0308
Alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks, Luxemburgs, Österreichs und Rumäniens haben den Beitritt Usbekistans zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen. Usbekistan hat den Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands, Litauens und Maltas zum Haager Übereinkommen von 1980 angenommen. Aus einer Einschätzung der Lage in Usbekistan ergibt sich, dass Luxemburg, Österreich und Rumänien den Beitritt Usbekistans zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union annehmen können.