Erwägungsgrund 15 32019D0308
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.