Erwägungsgrund 1 32019D0031
Der Beschluss EZB/2014/23 wurde wesentlich geändert. Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, sollte dieser Beschluss im Interesse der Klarheit neu gefasst werden.
Der Beschluss EZB/2014/23 wurde wesentlich geändert. Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, sollte dieser Beschluss im Interesse der Klarheit neu gefasst werden.