Art. 3 Abs. 1 32019D0033Ermächtigung Dritter zur Zeichnungsberechtigung
Der Chief Services Officer ist befugt, für die seinem Verantwortungsbereich unterstehenden Angelegenheiten im Namen des Präsidenten Personen, die keine…
Art. 2 Abs. 1 32019D0033Zeichnungsberechtigung kraft spezieller Ermächtigung
In begründeten und nicht von Artikel 1 erfassten Fällen ist der Chief Services Officer ausnahmsweise befugt, im Namen des Präsidenten andere Mitarbeiter der EZB…
Erwägungsgrund 3 32019D0033Mitunter kann es erforderlich sein, dass eine Person, die kein Mitarbeiter der EZB ist, als Vertreter der EZB handelt und Rechte im Namen der EZB ausübt oder…
Erwägungsgrund 1 32019D0033In Artikel 38 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „Satzung des ESZB“) ist festgelegt, dass…
Erwägungsgrund 4 32019D0033Dieser Beschluss gilt unbeschadet spezifischer gegenwärtiger oder künftiger Ermächtigungen durch den Präsidenten, die EZB Dritten gegenüber gemäß Artikel 38 der…