Erwägungsgrund 2 32019D0033Mit diesem Beschluss wird der Chief Services Officer befugt, im Namen des Präsidenten in begründeten Ausnahmefällen Mitarbeiter der EZB zu ermächtigen, die EZB…
Erwägungsgrund 1 32019D0033In Artikel 38 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „Satzung des ESZB“) ist festgelegt, dass…
Art. 3 Abs. 1 32019D0033Ermächtigung Dritter zur Zeichnungsberechtigung
Der Chief Services Officer ist befugt, für die seinem Verantwortungsbereich unterstehenden Angelegenheiten im Namen des Präsidenten Personen, die keine…
Art. 2 Abs. 1 32019D0033Zeichnungsberechtigung kraft spezieller Ermächtigung
In begründeten und nicht von Artikel 1 erfassten Fällen ist der Chief Services Officer ausnahmsweise befugt, im Namen des Präsidenten andere Mitarbeiter der EZB…
Erwägungsgrund 5 32014R1333Die EZB ist gemäß den Verträgen und gemäß den in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die…