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Derzeit müssen Banknoten der Kategorie 3 unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 20 Werktagen nachdem sie in ein Banknotenbearbeitungsgerät eingezahlt worden sind, den nationalen Zentralbanken übergeben werden. Da es vorkommt, dass Banknoten der Kategorie 3 mit Banknoten der Kategorien 4a und 4b vermischt sind, gehen eine größere Anzahl echter Banknoten unnötigerweise in eine nähere Überprüfung. Eine Regelung zur erneuten Bearbeitung von Banknoten der Kategorie 3 ist daher erforderlich, damit diese von den Banknoten der Kategorien 4a bzw. 4b getrennt werden können.
Fälschungsverdächtige Euro-Banknoten und Euro-Banknoten, deren Echtheit im Anschluss an eine im Einklang mit Anhang IIa oder IIb durchgeführte Klassifizierung…
Euro-Banknoten werden in eine der in Tabelle 1 angeführten Kategorien eingestuft. Die Euro-Banknoten der Kategorien 4a und 4b werden von Euro-Banknoten der…
Euro-Banknoten werden in eine der folgenden Kategorien eingestuft und nach Kategorien getrennt. Automaten, die Euro-Banknoten nicht auf Umlauffähigkeit prüfen,…
„ANHANG IIa KLASSIFIZIERUNG UND BEHANDLUNG VON EURO-BANKNOTEN DURCH KUNDENBEDIENTE AUTOMATEN Euro-Banknoten werden in eine der folgenden Kategorien eingestuft…
Unbeschadet der von der EZB vorgesehenen Fristen für die Anwendung der von ihr festgelegten Verfahren erlassen die Mitgliedstaaten spätestens bis zum 31.…
Mit dem Beschluss EZB/2013/10 wurden neue Regeln auch mit Blick auf künftige Banknotenserien eingeführt, um bestimmte Verfahren für die Reproduktion, den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.