Erwägungsgrund 1 32019D0392
Die Kommission hat im Namen der Union einen Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Vertrag über die Verkehrsgemeinschaft“) zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, dem Kosovo, Montenegro und der Republik Serbien ausgehandelt.