Erwägungsgrund 4 32019D0392
Tagungen des Ministerrats oder des regionalen Lenkungsausschusses, die gemäß Artikel 21 bzw. Artikel 24 des Vertrags über die Verkehrsgemeinschaft errichtet wurden, sollten im Rat ordnungsgemäß und gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf Grundlage von Vorschlägen und sonstigen Dokumenten der Kommission vorbereitet werden. Die Kommission sollte ermächtigt werden, im Namen der Union und nach angemessener Konsultation Änderungen in den Listen der Rechtsakte der Union in Anhang I des Vertrags über die Verkehrsgemeinschaft gemäß Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe a zu genehmigen.