Art. 1 32019D0421
Die staatliche Beihilfe, die Luxemburg unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags zugunsten der Engie S.A., und allen Unternehmen, die von der Engie S.A. direkt oder indirekt kontrolliert werden, auf der Grundlage des von der luxemburgischen Steuerverwaltung erteilten Steuervorbescheids vom 9. September 2008 in der durch die Steuervorbescheide vom 30. September 2008 , 3. März 2009 , 9. März 2012 und 13. März 2014 geänderten und ergänzten Fassung sowie auf der Grundlage des von der luxemburgischen Steuerverwaltung erteilten Steuervorbescheids vom 9. Februar 2010 , ergänzt durch den Steuervorbescheid vom 15. Juni 2012 , rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.