Erwägungsgrund 5 32019D0483
Mit der Richtlinie 2013/36/EU werden die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurden und daher aus diesem zu streichen sind.
Mit der Richtlinie 2013/36/EU werden die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurden und daher aus diesem zu streichen sind.