Erwägungsgrund 46 32018L0844RICHTLINIE (EU) 2018/844 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2010/31/EU und 2012/27/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32017R0540VERORDNUNG (EU) 2017/540 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 19/2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 20/2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Die Verordnung (EU) Nr. 19/2013 und die Verordnung (EU) Nr. 20/2013 sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32018L0411RICHTLINIE (EU) 2018/411 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/97 im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie (EU) 2016/97 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32018R0511VERORDNUNG (EU) 2018/511 DES RATES vom 23. März 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten
Die Verordnung (EU) 2018/120 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 12 32018L0849RICHTLINIE (EU) 2018/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2000/53/EG, 2006/66/EG und 2012/19/EU sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32009L0044RICHTLINIE 2009/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 98/26/EG und 2002/47/EG sollten deshalb entsprechend geändert werden.