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Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates treten Rechtsakte, deren Anwendbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, mit Ablauf der letzten Stunde des diesem Zeitpunkt entsprechenden Tages außer Kraft. Dieser Beschluss sollte daher ab dem Tag gelten, an dem die Richtlinie 2012/27/EU und die Verordnung (EU) 2018/1999 für das Vereinigte Königreich nicht mehr anwendbar sind.
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates treten Bestimmungen von Rechtsakten, deren Anwendbarkeit zu einem bestimmten…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates endet die Anwendung von Rechtsakten bei Festlegung eines bestimmten Zeitpunkts mit…
Die Artikel 1 und 2 gelten ab dem Tag, an dem die Richtlinie 2012/27/EU und die Verordnung (EU) 2018/1999 auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten…
Das zwischen den Unterhändlern ausgehandelte Austrittsabkommen enthält Vorkehrungen, die die Anwendung von Bestimmungen des Unionsrechts auf das Vereinigte…
Diese Verordnung sollte aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ab dem Tag…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Tag, an dem die Verträge gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.