Art. 79 Abs. 6 32025R2643VERORDNUNG (EU) 2025/2643 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der für eine Maßnahme geltende Sicherheitsrahmen wird von den teilnehmenden Mitgliedstaaten spätestens vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung oder…
Art. 27 Abs. 4 32021R0697VERORDNUNG (EU) 2021/697 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092 (Text von Bedeutung für den EWR)
Über die Urheberschaft neuer Kenntnisse, die eine Verschlusssache darstellen und die im Zuge einer Forschungs- oder Entwicklungsmaßnahme gewonnen werden,…
Art. 18 Abs. 3 32025R0041VERORDNUNG (EU) 2025/41 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)
Die Mitgliedstaaten und die Kommission gewährleisten, dass der Geheimhaltungsgrad von Verschlusssachen, die gemäß Artikel 16 bereitgestellt werden, keinesfalls…
Art. 43 Abs. 5 32024R2747VERORDNUNG (EU) 2024/2747 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten und die Kommission gewährleisten, dass der Geheimhaltungsgrad von Verschlusssachen, die im Rahmen dieser Verordnung bereitgestellt oder…
Art. 25 Abs. 1 32026R0467VERORDNUNG (EU) 2026/467 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2026 zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027
Verschlusssachen, die im Rahmen dieser Verordnung erstellt, bearbeitet, gespeichert, ausgetauscht oder weitergegeben werden, werden gegebenenfalls gemäß den…