Erwägungsgrund 79 32025R2643
In den letzten Jahren haben sich die Mitgliedstaaten zunehmend an der Verteidigungszusammenarbeit beteiligt, insbesondere um ihre militärischen Fähigkeiten aneinander anzugleichen. Unionsverfahren wie die CARD und die SSZ dienen insbesondere dazu, die Umsetzung der einschlägigen Prioritäten durch die Bestimmung und Nutzung der Möglichkeiten für eine verstärkte Verteidigungszusammenarbeit zu unterstützen, damit die Zielvorgaben der Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung erreicht werden. Aufgrund der anhaltenden Verschlechterung des geopolitischen Umfelds und der extremen Volatilität des internationalen Umfelds ist die Entwicklung einer operativen Zusammenarbeit umso mehr geboten. Damit eine Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich wirksam ist, könnte es erforderlich sein, dass die Streitkräfte der kooperierenden Mitgliedstaaten genau dasselbe Verteidigungsgut oder zumindest Güter verwenden, die diesen so sehr ähneln, dass sie austauschbar sind. In solchen Fällen sollte es einem Mitgliedstaat, der sich an der Einrichtung einer solchen Kooperationsinitiative, die über eine bloße kooperative Beschaffung von Verteidigungsgütern hinausgeht, beteiligt oder sich ihr anschließt, gestattet sein, von den Grundsätzen der Transparenz und des Wettbewerbs abzuweichen und einen Auftrag ohne vorherigen Wettbewerb oder ohne vorherige Bekanntmachung direkt an das Unternehmen der EDTIB zu vergeben, das dieses Gut herstellt, sofern dies für die Durchführung der betreffenden Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich erforderlich ist.