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Beschluss (EU) 2019/52 des Rates vom 20. Dezember 2018 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Vereinbarung zur Änderung des bestehenden Zollkontingents für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen und zur Änderung der bestehenden Zollregelung für andere Geflügelteile, wie in Anhang I-A zu Kapitel 1 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits festgelegt
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