Beschluss (EU) 2019/52 des Rates vom 20. Dezember 2018 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Vereinbarung zur Änderung des bestehenden Zollkontingents für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen und zur Änderung der bestehenden Zollregelung für andere Geflügelteile, wie in Anhang I-A zu Kapitel 1 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits festgelegt
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) wurde am 21. März und 27. Juni 2014 in Brüssel unterzeichnet. Es wurde seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewandt und trat am 1. September 2017 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32019D0052
Erwägungsgrund 1 32019D0052Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen