Art. 2 32019D0508BESCHLUSS (EU) 2019/508 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 22. März 2019 zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0105BESCHLUSS (EU) 2019/105 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Israel im Hinblick auf die Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0222BESCHLUSS (EU) 2019/222 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Verlängerung des Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D2248BESCHLUSS (EU) 2019/2248 DES RATES vom 19. Dezember 2019 über den im Namen der Union in dem durch das Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0028BESCHLUSS (EU) 2019/28 DES RATES vom 10. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf eine Verlängerung der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien um zwei Jahre zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0425BESCHLUSS (EU) 2019/425 DES RATES vom 12. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer eingerichtet wurde, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.