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Gemäß dem Beschluss Nr. 940/2014/EU haben die französischen Behörden der Kommission am 12. Februar 2018 einen Bericht über die Anwendung der in dem genannten Beschluss vorgesehenen Steuerregelung übermittelt. Spezifische Bewertungsberichte für jedes französische Gebiet in äußerster Randlage wurden zusammen mit Anträgen auf Anpassung der Liste der Erzeugnisse, die unterschiedlich besteuert werden dürfen, am 15. März 2018 für Französisch-Guayana, Martinique und Guadeloupe, am 4. Juni 2018 für Réunion und am 28. August 2018 (ohne Antrag auf Anpassung der Liste) für Mayotte übermittelt. Ein ergänzender Antrag auf Aufnahme eines neuen Erzeugnisses in die Liste wurde am 26. Oktober 2018 für Französisch-Guayana gestellt.
Auf der Grundlage des am 12. Februar 2018 übermittelten Berichts der französischen Behörden hat die Kommission dem Rat den Bericht, wie in Beschluss Nr.…
Für jedes der fünf betroffenen Gebiete in äußerster Randlage (Guadeloupe, Französisch-Guyana, Martinique, Mayotte and Réunion) hat Frankreich der Kommission…
Um die Wettbewerbsfähigkeit der lokal hergestellten Erzeugnisse wiederherzustellen wurde Frankreich durch den Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates ermächtigt,…
Abweichend von den Artikeln 28, 30 und 110 des Vertrags wird Frankreich ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2027 Erzeugnisse, die in Guadeloupe,…
Im Agrarsektor sind die Anträge auf Aufnahme in die Listen bzw. Einordnung in eine andere Liste durch die Notwendigkeit begründet, dass die einheimischen…
Hinsichtlich der Mehrwertsteuer (MwSt) und der Verbrauchsteuern befindet sich Mayotte in einer ähnlichen Situation wie die anderen französischen Regionen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.