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Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates werden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen überseeischen Departements und Regionen lokal hergestellten Erzeugnisse, die im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführt sind, ganz oder teilweise von der Sondersteuer „octroi de mer“ zu befreien. Die zulässige Höchstabweichung der Steuersätze beträgt je nach Erzeugnis und überseeischem Departement 10, 20 oder 30 Prozentpunkte.
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates wurden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen Gebieten in äußerster Randlage lokal…
Um die Wettbewerbsfähigkeit der lokal hergestellten Erzeugnisse wiederherzustellen wurde Frankreich durch den Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates ermächtigt,…
Frankreich wendet die in den Absätzen 1 und 2 genannten Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen auf Wirtschaftsteilnehmer mit einem Jahresumsatz von…
Um die Verpflichtungen von Kleinunternehmen zu vereinfachen und zu erleichtern und um deren Entwicklung zu unterstützen, sollten die Steuerbefreiungen oder…
Die bereits in dem Beschluss Nr. 940/2014/EU enthaltene Zielsetzung, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der französischen Gebiete in äußerster Randlage…
Mit der Entscheidung 2002/546/EG des Rates , die gemäß Artikel 299 des EG-Vertrags erging, wurde Spanien ursprünglich ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2011…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.