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Für jedes der fünf betroffenen Gebiete in äußerster Randlage (Guadeloupe, Französisch-Guyana, Martinique, Mayotte and Réunion) hat Frankreich der Kommission mehrere Listen mit Erzeugnissen vorgelegt, für die Frankreich je nachdem, ob die Erzeugnisse lokal hergestellt werden oder nicht, die Besteuerung um 20 oder 30 Prozentpunkte differenzieren will. Das französische Gebiet in äußerster Randlage St. Martin ist nicht von dem Antrag betroffen.
Die Bestimmungen des Vertrags, die für die Gebiete in äußerster Randlage der Union gelten, lassen im Prinzip nicht zu, dass einheimische Erzeugnisse und…
Abweichend von den Artikeln 28, 30 und 110 des Vertrags wird Frankreich ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2027 Erzeugnisse, die in Guadeloupe,…
Gemäß dem Beschluss Nr. 940/2014/EU haben die französischen Behörden der Kommission am 12. Februar 2018 einen Bericht über die Anwendung der in dem genannten…
Um die Wettbewerbsfähigkeit der lokal hergestellten Erzeugnisse wiederherzustellen wurde Frankreich durch den Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates ermächtigt,…
Auf der Grundlage des am 12. Februar 2018 übermittelten Berichts der französischen Behörden hat die Kommission dem Rat den Bericht, wie in Beschluss Nr.…
Hinsichtlich der Mehrwertsteuer (MwSt) und der Verbrauchsteuern befindet sich Mayotte in einer ähnlichen Situation wie die anderen französischen Regionen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.