Erwägungsgrund 4 32019D0682
Die Bestimmungen des geänderten Übereinkommens Nr. 108 betreffen sowohl Tätigkeiten, die in den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen, als auch Tätigkeiten außerhalb von dessen Geltungsbereich, wie solche im Bereich der nationalen Sicherheit und Verteidigung.