Erwägungsgrund 5 32019D0682
Soweit sie auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Tätigkeiten Anwendung finden, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, können die Bestimmungen des geänderten Übereinkommens Nr. 108 gemeinsame Regeln beeinträchtigen oder deren Tragweite im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags verändern, da jene Bestimmungen auf denselben Grundsätzen beruhen wie die in Verordnung (EU) 2016/679 und in Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten.