Erwägungsgrund 4 32019D0689
Im IMI sollten die technischen Funktionen zur Verfügung gestellt werden, die es den nationalen Behörden nach Artikel 13 Absatz 3 der Richtlinie 91/477/EWG ermöglichen, alle ihre in den Artikeln 4, 5 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686 genannten Verpflichtungen zu erfüllen.