Erwägungsgrund 5 32019D0689
In Bezug auf Informationen und Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten und die im Rahmen des Pilotprojekts übermittelt oder hochgeladen werden, sollte das als förmlicher Abschluss des Verfahrens der Verwaltungszusammenarbeit geltende Datum eindeutig festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten gesperrt und gelöscht werden, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Das als förmlicher Abschluss geltende Datum sollte dem Ablaufdatum des Dokuments für die einschlägige vorherige Zustimmung, der Verbringungsgenehmigung oder des Begleitdokuments, die von der zuständigen Behörde übermittelt werden, entsprechen.