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Die Ziele der vorgeschlagenen Bürgerinitiative sind: „Der Handel fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Aufgrund dieser Zuständigkeit und in Anbetracht ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen, Israels rechtswidrige Handlungen im besetzten Palästina nicht anzuerkennen oder zu unterstützen, muss die Kommission Folgendes tun: 1. Sie muss förmlich anerkennen, dass der Handelsverkehr mit israelischen Siedlungen sowohl für die EU als Ganzes als auch für alle Mitgliedstaaten verboten ist. 2. Sie muss eine Verordnung durchsetzen, mit der sichergestellt wird, dass Waren und Dienstleistungen, die vollständig oder teilweise aus diesen Siedlungen stammen, nicht mehr auf den europäischen Markt gelangen.“
Gegenstand der vorgeschlagenen Bürgerinitiative „Unterbindung des Handelsverkehrs mit israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet“ (Stopping…
Die Ziele der vorgeschlagenen Bürgerinitiative sind: „Als Hüterin der Verträge muss die Kommission die Kohärenz der Politik der Union und die Wahrung der…
Gegenstand der vorgeschlagenen Bürgerinitiative „Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik“…
Somit liegt die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Unterbindung des Handelsverkehrs mit israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet“ im Sinne…
Die geplante Bürgerinitiative dient folgenden konkreten Zielen: „1. Bürger/-innen in ganz Europa möchten Flüchtlingen helfen — ihnen ein sicheres Zuhause bieten…
Somit liegt die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.