Erwägungsgrund 1 32019D0008
Zur Unterstützung des EZB-Rates bei der Überwachung der Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung gemäß Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden im Beschluss EZB/2014/8 die Marktzinssätze bestimmt, welche die Obergrenzen für die Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Hand bei ihrer jeweiligen nationalen Zentralbank bilden.