Beschluss (EU) 2019/670 der Europäischen Zentralbank vom 9. April 2019 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/8 zum Verbot der monetären Finanzierung und zur Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2019/8)
Daher sollte der Beschluss EZB/2014/8 entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32019D0008
Erwägungsgrund 3 32019D0008Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen