Erwägungsgrund 2 32019D0008
Zur Erhaltung der Integrität der einheitlichen Geldpolitik sind die betreffenden Marktzinssätze näher zu bestimmen und zu aktualisieren.
Zur Erhaltung der Integrität der einheitlichen Geldpolitik sind die betreffenden Marktzinssätze näher zu bestimmen und zu aktualisieren.