Erwägungsgrund 2 32023D1076
Im Einklang mit den Beschlüssen (EU) 2017/865 und (EU) 2017/866 des Rates wurde das Übereinkommen in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen, sowie in Bezug auf Asyl und das Verbot der Zurückweisung vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union am 13. Juni 2017 unterzeichnet.