Erwägungsgrund 3 32019D0852
Nach der Präambel des Beschlusses 2014/930/EU wird jener Beschluss rechtzeitig vor der 2020 beginnenden Amtszeit des Ausschusses der Regionen überarbeitet.
Nach der Präambel des Beschlusses 2014/930/EU wird jener Beschluss rechtzeitig vor der 2020 beginnenden Amtszeit des Ausschusses der Regionen überarbeitet.