Erwägungsgrund 6 32019D0852
Beim Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union würden 24 Sitze im Ausschuss der Regionen frei werden. Daher sollte das vor der Annahme des Beschlusses 2014/930/EU bestehende Gleichgewicht in der Verteilung der Sitze wiederhergestellt werden —