Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Anzahl der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses wird wie folgt festgelegt: Belgien 12 Bulgarien 12 Tschechien 12 Dänemark 9 Deutschland 24 Estland 7 Irland 9 Griechenland 12 Spanien 21 Frankreich 24 Kroatien 9 Italien 24 Zypern 6 Lettland 7 Litauen 9 Luxemburg 6 Ungarn 12 Malta 5 Niederlande 12 Österreich 12 Polen 21 Portugal 12 Rumänien 15 Slowenien 7 Slowakei 9 Finnland 9 Schweden 12.
Sollte das Vereinigte Königreich am Tag des Geltungsbeginns dieses Beschlusses noch zu den Mitgliedstaaten der Union zählen, richtet sich die Anzahl der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2015/1157, bis der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union rechtswirksam wird. Ab dem Tag, an dem der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union rechtswirksam wird, richtet sich die Anzahl der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.