Erwägungsgrund 6 32019D0853
Beim Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union würden 24 Sitze im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss frei werden. Daher sollte das vor der Annahme des Beschlusses (EU) 2015/1157 bestehende Gleichgewicht in der Verteilung der Sitze wiederhergestellt werden —