Art. 1 32020D1012
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 178,3 Mio. RON, die Rumänien der Compania Națională a Uraniului S.A. in Form eines Erlasses des nach der Regierungseilverordnung Nr. 65/2016 gewährten Darlehens und dreier staatlicher Zuschüsse für die Schließung des Bergwerks Crucea-Botușana, die Inbetriebnahme des neuen Bergwerks Tulgheș-Grințieș und die Modernisierung der Anlage in Feldioara zu gewähren plant, ist nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar.Die Beihilfemaßnahmen dürfen daher nicht durchgeführt werden.