Art. 2 32020D1012
Nachdem Rumänien seine Pläne zurückgezogen hat, ist das Verfahren bezüglich der von Rumänien angemeldeten staatlichen Beihilfe in Form eines 75,5 Mio. RON betragenden Zuschusses, einer 213 Mio. RON betragenden Betriebsbeihilfe und einer Umwandlung der Schulden der Compania Națională a Uraniului S. A. in Höhe von 13,3 Mio. RON in vom rumänischen Staat gehaltene Anteile zum 30. März 2017 gegenstandslos geworden.