Erwägungsgrund 1 32020D1026
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 7. März 2016 hat die Kommission im Namen der Union ein Abkommen über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und Japan (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt. Die Verhandlungen wurden am 25. Juli 2019 mit der Paraphierung des Abkommens erfolgreich abgeschlossen.