Beschluss (EU) 2020/1026 des Rates vom 24. April 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 7 32020D1026
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