Erwägungsgrund 4 32020D1099
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen eine Erklärung angenommen, wonach die „Berlin-plus“-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur auf diejenigen Mitgliedstaaten der Union Anwendung finden, die auch entweder NATO-Mitglieder oder Mitglieder des Programms „Partnerschaft für den Frieden“ sind und die dementsprechend bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben —