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32020D1240 — Beschluss (EU) 2020/1240 der Kommission vom 21. August 2020 zur Ermächtigung Bulgariens, den in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zeitraum zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5674) (Nur der englische Text ist verbindlich) | Junoda